Friedhof: Aufteilung Felder/Zonen
Auf Grund des Urnenfelder-Standortes und der Teil-Anonym-Belegung "Wiesenfeld" ergibt sich nunmehr folgendes Gesamt-Aufteilungsfeld:
- DENKMALGESCHÜTZTES GRÄBERFELD/GRABSTELLEN
für Erdbestattungen wieder belegbar - WAHLGRABSTÄTTEN
für Erdbestattungen der Reihe nach belegbar, mit bis zu 2 Urnen zusätzlich je Einzelgrab möglich - REIHENGRABSTÄTTEN
für Erdbestattungen nach/durch Zuteilungen mit bis zu 2 Urnen je Einzelgrab möglich - REIHENGRABSTÄTTEN
z. Zt. bis auf 4 Grabstellen voll belegt
- URENGRÄBER-FELD
mit bis zu 2 Urnen belegbar - TEIL-ANONYME WIESENGRABSTÄTTEN
mit 1 großen Stehle mit/ohne Namensschilder - EHRENGRABSTÄTTEN
z.Zt. Eisengrab "Sipp" parallell neben Leichenhalle rechts
- genehmigungspflchtig generell durch die Friedhofsverwaltung, den Ortsbürgermeister
- gültig ist die jeweils letzte Friedhofssatzung-/gebührensatzung der Ortsgemeinde