Friedhof: Aufteilung Felder/Zonen

Auf Grund des Urnenfelder-Standortes und der Teil-Anonym-Belegung "Wiesenfeld" ergibt sich nunmehr folgendes Gesamt-Aufteilungsfeld:

  1. DENKMALGESCHÜTZTES GRÄBERFELD/GRABSTELLEN
    für Erdbestattungen wieder belegbar
  2. WAHLGRABSTÄTTEN
    für Erdbestattungen der Reihe nach belegbar, mit bis zu 2 Urnen zusätzlich je Einzelgrab möglich
  3. REIHENGRABSTÄTTEN
    für Erdbestattungen nach/durch Zuteilungen mit bis zu 2 Urnen je Einzelgrab möglich
  4. REIHENGRABSTÄTTEN
    z. Zt. bis auf 4 Grabstellen voll belegt
  5. URENGRÄBER-FELD
    mit bis zu 2 Urnen belegbar
  6. TEIL-ANONYME WIESENGRABSTÄTTEN
    mit 1 großen Stehle mit/ohne Namensschilder
  7. EHRENGRABSTÄTTEN
    z.Zt. Eisengrab "Sipp" parallell neben Leichenhalle rechts
  • genehmigungspflchtig generell durch die Friedhofsverwaltung, den Ortsbürgermeister
  • gültig ist die jeweils letzte Friedhofssatzung-/gebührensatzung der Ortsgemeinde

Adresse

Bechenheimer Straße 4
55234 Offenheim
Tel. (0 67 36) 2 16
Fax (0 67 36) 2 16
E-Mail Adresseinfo@offenheim.de

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Samstags10-12 Uhr
und nach Vereinbarung

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